Anerkennungen

 

Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

 

Ab dem Sommersemester 2023 gilt folgende Regelung:
 
Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, können in die am Lehrstuhl angebotenen Module eingerechnet werden und damit einzelne in den Modulen angebotene Veranstaltungen bzw. ein komplettes Modul substituieren. Eine Anerkennung als Spezialvorlesung im Umfang von 3,5 ECTS ist möglich.
 
Voraussetzung für eine Anerkennung und Anrechnung solcher Studienleistungen ist, dass die Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt mit dem Lehrstuhlinhaber abgestimmt wurde und eine schriftliche Vorabanerkennung erfolgt ist.  
 
Vorgehensweise bei der Vorabanerkennung: Hierzu wird das Formular „Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen“ vom Prüfungssekretariat ausgefüllt und mit den Kursbeschreibungen per E-Mail an info does-not-exist.iip kit edu geschickt. Wenn Prof. Fichtner mit der Kursauswahl einverstanden ist, bekommen Sie das unterzeichnete Formular eingescannt zugeschickt.
 
Vorgehensweise bei der endgültigen Anerkennung: Nach Ihrem Auslandsaufenthalt ist der Notennachweis sowie der ausgefüllte „Antrag auf Anerkennung“ vom Prüfungssekretariat an info does-not-exist.iip kit edu zu übermitteln. Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich mit Note. Es werden maximal die ECTS-Punkte der entsprechenden hiesigen Veranstaltung anerkannt.
 
Der unterzeichnete Antrag geht vom Lehrstuhl direkt ans Prüfungssekretariat, das die Note feststellt.